Satzungen

 

Beitragsordnung
des FC Altena 69 e.V.
(gemäß § 9 der Vereinssatzung)

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder des Vereins.

§ 2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

§ 3 Beitragspflicht

  1. Die Mitglieder des FC Altena 69 e.V. werden mit Aufnahme in den Verein beitragspflichtig.
  2. Die Beitragspflicht endet durch Austritt aus dem Verein (Kündigung), Ausschluss aus dem Verein, Streichung aus der Mitgliederliste oder Tod.
  3. Für die Dauer der Mitgliedschaft ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtend. Das Mitglied ermächtigt den Verein durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats fällige Beiträge von einem Girokonto abzubuchen. Kontoänderungen teilt das Mitglied mit Hilfe eines SEPA-Lastschriftmandats unverzüglich mit.
  4. Ausnahmen von § 3 (3) Satz 1 kann der Vorstand im Einzelfall mit einfacher Mehrheit beschließen.
  5. Das Mitglied teilt dem Verein bei Aufnahme in den Verein seine aktuelle Anschrift mit. Änderungen teilt das Mitglied dem Verein unverzüglich mit.

§ 4 Beitragsbemessung

  1. Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung. Ab dem 23.02.2018 werden die Jahresbeiträge für die Mitglieder wie folgt festgelegt:
  1. G bis E-Junioren (Bambini / U 7 bis U 11)                                                            25,00 €
  2. D und C-Junioren (U 12 bis U 15)                                                                         30,00 €
  3. B und A-Junioren (U 16 bis U 19)                                                                          35,00 €
  4. Erwachsene                                                                                                           50,00 €

 

  1. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. eines Jahres wird der Beitrag im Aufnahmejahr um 50 % reduziert.
  2. Bereits gezahlte Beiträge werden im Falle von § 3 (2) nicht erstattet.

§ 5 Fälligkeit der Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils durch Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) bis zum 01.04. eines Jahres vom angegebenen Girokonto abgebucht.

 

§ 6 Beitragsbefreiung und –Ermäßigung

  1. Der Vorstand kann durch Beschluss mit einfacher Mehrheit einzelne Vereinsmitglieder von der Beitragspflicht befreien. Die Beitragsbefreiung ist eine Ausnahme, die nur in besonderen Härtefällen gewährt wird.
  2. Der Vorstand kann abweichend von Absatz 1 für die betroffenen Vereinsmitglieder durch Beschluss mit einfacher Mehrheit einen ermäßigten Beitrag festsetzen.

§ 7 Beitragsverzug

  1. Der Beitragsverzug tritt ohne vorherige Mahnung ein.
  2. Ist die Abbuchung des fälligen Beitrags des am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmenden Mitglieds nicht möglich und wird das Konto des Vereins daher negativ belastet, so hat das Mitglied neben den fälligen Beiträgen auch die Kosten für die Rücklastschrift zu entrichten.
  3. Kommt ein Mitglied trotz vorheriger Aufforderung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Vorstand den Ausschluss des betreffenden Mitglieds beschließen. Die ausstehenden Beiträge nebst Kosten der Rücklastschrift sind nachzuzahlen.

§ 8 Beitragsentrichtung

  1. Die Entrichtung der Beiträge ist im Zweifelsfall von dem betreffenden Mitglied gegenüber dem Verein nachzuweisen.
  2. Der Verein führt das folgende Vereinskonto:

      Bank:         Volksbank im Märkischen Kreis eG
IBAN:         DE59 4476 1534 3000 5339 00
BIC:           GENODEM1NRD

§ 9 Schlussbestimmungen
Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit Wirkung vom 23.02.2018 in Kraft.

 

 

 

 

 

Satzung des FC Altena 69 e.V.

neueste Fassung vom 23.02.2018

§ 1: Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr

  • Der im Jahre 1969 gegründete Verein führt den Namen FC Altena 69 e.V.
  • Er hat seinen Sitz in Altena und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Iserlohn unter der Nr. VR10349 eingetragen.
  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  • Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Jugendhilfe.
  • Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
  • entsprechende Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebes für alle Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports,
  • die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes,
  • die Teilnahme an sportspezifischen Vereinsveranstaltungen,
  • die Beteiligung an Turnieren und sportlichen Wettkämpfen,
  • die Durchführung von allgemeinen sportorientierten Jugendveranstaltungen und –maßnahmen,
  • die Beteiligung an Kooperationen, Sport- und Spielgemeinschaften

§ 3 Gemeinnützigkeit

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  • Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Verbandsmitgliedschaften

  • Der Verein ist Mitglied
  • im Kreissportbund Märkischer Kreis e.V. und im Stadtsportverband Altena e.V. sowie
  • im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW).
  • Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der unter Absatz 1 aufgeführten Sportfachverbände bzw. Organisationen und Vereine als verbindlich an.
  • Um die Durchführung der Vereinsaufgaben zu ermöglichen kann der Vorstand den Eintritt in Sportfachverbände und den Austritt aus Sportfachverbänden beschließen.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

  • Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
  • Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
  • Der Aufnahmeantrag eines Minderjährigen bedarf der schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Mit der Einwilligung wird die Zustimmung zur Wahrnehmung der Mitgliederrechte und –pflichten durch das minderjährige Mitglied erteilt. Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Vereinsmitglieder verpflichten sich mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags für die Beitragspflichten des Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs persönlich gegenüber dem Verein zu haften.
  • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Mit der Abgabe des unterzeichneten Aufnahmeantrags erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.
  • Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. Ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Aufnahme besteht nicht.

§ 6 Arten der Mitgliedschaft

  • Der Verein besteht aus
  • aktiven Mitgliedern
  • passiven Mitgliedern
  • außerordentlichen Mitglieder
  • Ehrenmitgliedern
  • Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen können und/oder am Spielbetrieb teilnehmen können.
  • Für passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.
  • Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen.
  • Ehrenmitglieder werden per Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählt. Ihnen steht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft endet
  • durch Tod;
  • durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
  • durch Ausschluss aus dem Verein (§ 8)
  • durch Streichung aus der Mitgliederliste;
  • Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung per Einschreibekarte an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann zum 30.06. oder zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.

§ 8 Ausschluss aus dem Verein, Streichung aus der Mitgliederliste

  • Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied
  • grobe Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen begeht;
  • in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt;
  • sich grob unsportlich verhält;
  • dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch Äußerung extremistischer Gesinnung oder durch
  • Verstoß gegen die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes, schadet.
  • Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt.
  • Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begründung zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom Vorstand unter Berücksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds über den Antrag zu entscheiden.
  • Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
  • Der Ausschließungsbeschluss wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam.
  • Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mittels (eingeschriebenen) Briefes mitzuteilen.
  • Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Ausschluss kein Beschwerderecht zu. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt.
  • Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden. Einzelheiten werden in der Beitragsordnung geregelt.

§ 9 Mitgliedsbeiträge und Beitragseinzug

  • Die Mitglieder sind verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
  • Über Höhe, Fälligkeit und Einzug der Mitgliedsbeiträge und damit zusammenhängende Regelungen beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung.

§ 10 Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder

  • Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelungen des BGB gelten, können ihre Antrags- und Rederechte in der Mitgliederversammlung nicht persönlich, sondern nur durch einen gesetzlichen Vertreter ausüben. Alle weiteren Mitgliedschaftsrechte, insbesondere die Nutzung der sportlichen Vereinsangebote, können diese Mitglieder persönlich ausüben.
  • Minderjährige Mitglieder zwischen dem 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliedschaftsrechte im Verein persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind von der Wahrnehmung ausgeschlossen.
  • Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind vom Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ausgeschlossen.

 § 11 Ordnungsgewalt des Vereins

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Satzung, sowie der Vereinsordnungen zu beachten, einzuhalten und insbesondere den Anweisungen und Entscheidungen der Vereinsorgane und Übungsleiter Folge zu leisten.

 § 12 Die Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung;
b) der Vorstand

§ 13 Die Mitgliederversammlung

  • Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
  • Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Geschäftsjahr statt. Die Mitgliederversammlung sollte bis zum 30. April eines Geschäftsjahres durchgeführt werden.
  • Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen per Textform (E-Mail oder Brief) oder durch Aushang in den Schaukästen bzw. auf der Vereinshomepage unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der Vorstand durch Beschluss fest.
  • Der Vorstand kann jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 1/4 aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Gegenstand der Beschlussfassung einer derartigen Mitgliederversammlung sind nur die mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnungspunkte. Ergänzungen der Tagesordnung sowie weitere Anträge sind ausgeschlossen. Einberufungsform und –Frist ergeben sich aus Absatz 3.
  • Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  • Die Mitgliederversammlung wird vom Führungsrat, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet. Ist kein Mitglied des Vorstands anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer. Der Versammlungsleiter kann die Leitung der Versammlung für die Dauer eines Wahlgangs auf eine andere Person übertragen.
  • Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens 1/4 der erschienen Stimmberechtigten verlangt wird.
  • Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet und nicht mitgezählt. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  • Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  • Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung das aktive und passive Wahlrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar.
  • Die Mitglieder des Vorstands werden einzeln gewählt. Es ist der Kandidat gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht die absolute Mehrheit kein Kandidat im 1. Wahlgang, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl statt. Gewählt ist im 2. Wahlgang der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Die Wahl ist geheim durchzuführen, wenn dies von mindestens 1/4 der erschienen Stimmberechtigten verlangt wird. Die Vorstandsmitglieder sind wirksam gewählt, wenn die gewählten Kandidaten das Amt angenommen haben.
  • Alle Mitglieder können bis eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim Vorstand einreichen. Für die Berechnung der Frist ist der Eingang des Antrags maßgebend. Eingegangene Anträge sowie die ergänzte Tagesordnung sind auf der Homepage des Vereins vor dem Termin der Mitgliederversammlung zu veröffentlichen.

§ 14 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist unter anderem für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:

  • Wahl und Abberufung des Vorstandes, soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt;
  • Wahl der Mitglieder des Finanzausschusses;
  • Wahl der Finanzprüfer;
  • Wahl des Jugendleiters;
  • Beschlussfassung über Änderungen der Beitragsordnung;
  • Entgegennahme des Jahresberichtes durch den Vorstand;
  • Entgegennahme des Finanzprüfberichtes;
  • Entlastung des Vorstandes und des Finanzausschusses auf Vorschlag der Finanzprüfer;
  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes oder einzelne Mitglieder;
  • Satzungsänderungen;
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern;
  • Beschlussfassung über Auflösung des Vereins;

§ 15 Der Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus:
  • dem Führungsrat bestehend aus 3 Mitgliedern (Vorstand gem. § 26 BGB);
  • dem Geschäftsführer;
  • den Mitgliedern des Finanzausschusses;
  • dem stellvertretenden Geschäftsführer;
  • dem Jugendleiter.

 

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Mitglied des Führungsrates, vertreten. Die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt einzeln. Der Vorstand kann sich durch Beschluss eine Geschäftsordnung geben.

  • Aufgabe des Vorstandes ist die Leitung und Geschäftsführung des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung oder Ordnung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
  • Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
  • Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Wahl des Amtes vorher schriftlich erklärt haben und die schriftliche Erklärung in der Mitgliederversammlung vorliegt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der laufenden Amtszeit aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger bestimmen.
  • Die Mitglieder des Vorstandes haben in der Sitzung des Vorstandes je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Führungsrat. Sitzungen werden durch den Führungsrat einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
  • Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokolieren.
  • Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere:

- Die Vorlage von Jahresberichten für die Mitgliederversammlung,
- Ausschluss von Mitgliedern gem. § 8
- Kommissarische Bestellung von ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands

  • Der Vorstand tritt regelmäßig mindestens vier Mal im Jahr zusammen. Der Vorstand kann sich durch Beschluss eine Geschäftsordnung geben.
  • Der Vorstand kann durch Beschluss um fachkundige Beisitzer erweitert werden.

§ 16 Der Finanzausschuss

  • Der Finanzausschuss besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
  • Dem Finanzausschuss obliegt die gesamte Verwaltung des Rechnungswesens des Vereines. Er hat für die Einziehung der Mitgliedsbeiträge, evtl. Eintrittsgelder und die ordnungsgemäße Abwicklung sonstiger Finanzgeschäfte zu sorgen, Zahlungen zu leisten und der Mitgliederversammlung über die Verwaltung der Finanzen Rechnung abzulegen.

§ 17 Jugendabteilung und weitere Abteilungen

  • Innerhalb des Vereins wird für die sportlichen Aktivitäten der Jugend eine gesonderte Abteilung eingerichtet. Die Jugendabteilung ist eine rechtlich unselbständige Untergliederung des Vereins. Der Vorstand kann die Gründung und Schließung von weiteren Abteilungen beschließen.
  • Die Mitgliederversammlung wählt nach § 14 für die Dauer von zwei Jahren einen Abteilungsleiter für die Jugendabteilung (Jugendleiter). Der Jugendleiter ist Mitglied des Vorstandes.
  • Der Jugendleiter ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.
  • Die Jugend des Vereins ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

§ 18 Vergütung der Tätigkeit der Organmitglieder und Aufwendungsersatz

  • Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt, soweit nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt.
  • Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.

§ 19 Finanzprüfer

  • Die Mitgliederversammlung wählt zwei Finanzprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Amtszeiten der Finanzprüfer sollen nicht parallel verlaufen. Hierfür erfolgt die Wahl eines Finanzprüfers jeweils in geraden bzw. ungeraden Jahreszahlen.
  • Die Amtszeit der Finanzprüfer beträgt jeweils zwei Jahre. Die Wiederwahl für eine weitere Amtszeit ist zulässig. Die Mitgliederversammlung kann stattdessen oder zusätzlich qualifizierte Dritte mit der Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung durch den Vorstand beauftragen.
  • Die Finanzprüfer prüfen einmal jährlich das gesamte Finanzwesen. Die Finanzprüfer beantragen in der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstands.

§ 20 Vereinsordnungen

Die Mitgliederversammlung beschließt eine Beitragssatzung. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung und weitere Ordnungen geben. Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.

§ 21 Haftung des Vereins

  • Ehrenamtlich Tätige und Organ- und Amtsträger, deren Vergütung die Wertgrenze nach § 31 a BGB im Jahr nicht übersteigt, haften für Schäden gegenüber den Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.

§ 22 Datenschutz im Verein

  • Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein genutzt, gespeichert, übermittelt und verändert.
  • Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
  • Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
  • Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
  • Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
  • Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
  • Den Organen des Vereins oder sonstigen für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

§ 23 Auflösung des Vereins

  • Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  • Sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt, sind im Falle der Auflösung die Mitglieder des Führungsrates (Vorstand gem. § 26 BGB) als die Liquidatoren des Vereins bestellt.
  • Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Altena, die es unmittelbar und ausschließlich für die Weiterführung der Jugendpflege zu verwenden hat.
  • Im Falle einer Fusion mit einem anderen Verein, fällt das Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden steuerbegünstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steuerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 24 Gültigkeit dieser Satzung

  • Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 23.02.2018 beschlossen.
  • Diese Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
  • Alle bisherigen Satzungen treten zu diesem Zeitpunkt damit außer Kraft.

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf. (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Arten der verarbeiteten Daten:

– Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
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Zweck der Verarbeitung

– Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
– Sicherheitsmaßnahmen.
– Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Rechte der betroffenen Personen

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Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Staus gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Hosting

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Onlinepräsenzen in sozialen Medien

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.

Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.

Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”).

Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte, die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als „Web Beacons“ bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die „Pixel-Tags“ können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.

Google Maps

Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden. Die Daten können in den USA verarbeitet werden. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.

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